Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.10.2004 |
Aktenzeichen: | 1 K 4064/02 |
Schlagzeile: |
Verzinsung einer fehlerhaft gebildeten Ansparabschreibung
Schlagworte: |
Änderung, Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Berichtigung, Verzinsung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine Ansparabschreibung, die gebildet wurde, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlagen, ist spätestens am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahrs aufzulösen und nach § 7 g Abs. 5 EStG entsprechend zu verzinsen, wenn der fehlerhafte Bescheid im Jahr der Bildung der Rücklage nach abgabenrechtlichen Vorschriften nicht mehr geändert werden kann.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.