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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.09.2004
Aktenzeichen: II 473/03

Schlagzeile:

Kapitaleinkünfte und Werbungskosten einer Erbengemeinschaft

Schlagworte:

Erbengemeinschaft, Kapitaleinkünfte, Werbungskosten

Wichtig für:

Erben, Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Die Verwaltungskosten einer Erbengemeinschaft sind nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften der einzelnen Gemeinschafter zu berücksichtigen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen VIII B 284/04 beim Bundesfinanzhof anhängig.

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