Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.09.2004 |
Aktenzeichen: | II 473/03 |
Schlagzeile: |
Kapitaleinkünfte und Werbungskosten einer Erbengemeinschaft
Schlagworte: |
Erbengemeinschaft, Kapitaleinkünfte, Werbungskosten
Wichtig für: |
Erben, Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Die Verwaltungskosten einer Erbengemeinschaft sind nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften der einzelnen Gemeinschafter zu berücksichtigen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen VIII B 284/04 beim Bundesfinanzhof anhängig.