Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.08.2004 |
Aktenzeichen: | VI 167/02 |
Schlagzeile: |
Krankheitskosten, auf deren Erstattung der Steuerpflichtige verzichtet, um Beitragsrückerstattungen zu erhalten, sind nicht zwangsläufig
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Beitragsrückerstattung, Erstattung, Krankheit, Verzicht
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Krankheitskosten, auf deren Erstattung der Steuerpflichtige verzichtet, um Beitragsrückerstattungen zu erhalten, sind nicht zwangsläufig.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.