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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.08.2004
Aktenzeichen: VI 167/02

Schlagzeile:

Krankheitskosten, auf deren Erstattung der Steuerpflichtige verzichtet, um Beitragsrückerstattungen zu erhalten, sind nicht zwangsläufig

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Beitragsrückerstattung, Erstattung, Krankheit, Verzicht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Krankheitskosten, auf deren Erstattung der Steuerpflichtige verzichtet, um Beitragsrückerstattungen zu erhalten, sind nicht zwangsläufig.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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