Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.09.2003 |
Aktenzeichen: | 6 K 6283/02 |
Schlagzeile: |
Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb eines Gebrauchtwagens vom Arbeitgeber
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Gebrauchtwagen, Geldwerter Vorteil, Kaufpreis, PKW, Schätzung, Schwacke-Liste
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 84/04 sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
Ist als "üblicher Endpreis am Abgabeort" der Wert des Fahrzeugs nach der Schwacke-Liste als eine von der Rechtsprechung anerkannte Marktübersicht zur Bewertung gebrauchter Fahrzeuge zu schätzen oder ist der Preis maßgebend, den auch ein fremder Dritter (Privatmann oder Kfz-Händler) zahlen würde, zumal es im Gebrauchtwagenhandel keine üblichen Endpreise gibt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 2; EStG § 19 Abs 1 Nr 1