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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.09.2003
Aktenzeichen: 6 K 6283/02

Schlagzeile:

Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb eines Gebrauchtwagens vom Arbeitgeber

Schlagworte:

Arbeitslohn, Gebrauchtwagen, Geldwerter Vorteil, Kaufpreis, PKW, Schätzung, Schwacke-Liste

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 84/04 sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
Ist als "üblicher Endpreis am Abgabeort" der Wert des Fahrzeugs nach der Schwacke-Liste als eine von der Rechtsprechung anerkannte Marktübersicht zur Bewertung gebrauchter Fahrzeuge zu schätzen oder ist der Preis maßgebend, den auch ein fremder Dritter (Privatmann oder Kfz-Händler) zahlen würde, zumal es im Gebrauchtwagenhandel keine üblichen Endpreise gibt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 2; EStG § 19 Abs 1 Nr 1

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