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Quelle:

Finanzgericht des Landes Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.2004
Aktenzeichen: 3 K 1661/02

Schlagzeile:

Maschinell gefertigte Umbuchungsmitteilung als wirksame Aufrechnungserklärung

Schlagworte:

Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Umbuchungsmitteilung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 72/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Stellt eine maschinell gefertigte Umbuchungsmitteilung, die den Hinweis enthält, dass gegenteilige Buchungswünsche umgehend mitzuteilen sind, eine wirksame Aufrechnungserklärung dar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 218 Abs 2; AO § 47; AO § 226; InsO § 96 Abs 1

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