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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 14.01.2005
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2223 - 48/05

Schlagzeile:

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Seebeben-Katastrophe im Dezember 2004

Schlagworte:

Bangladesch, Birma, Indien, Indonesien, Kenia, Malaysia, Malediven, Myanmar, Seebeben, Seychellen, Somalia, Spende, Sri Lanka, Tansania, Thailand

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Seebeben-Katastrophe im Dezember 2004 in Indien, Indonesien, Sri Lanka, Thailand, Malaysia, Birma (Myanmar), Bangladesch, auf den Malediven, den Seychellen sowie in Kenia, Tansania und Somalia. Die Sonderregelungen gelten vom 25. Dezember 2004 bis zum 30. Juni 2005.

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme
2. Zuwendungen an Geschäftspartner
3. Sonstige Zuwendungen
II. Lohnsteuer
1. Unterstützungen an Arbeitnehmer
2. Arbeitslohnspende
III. Aufsichtsratsvergütungen
IV. Spenden
1. Begünstigter Zweck
2. Vereinfachter Zuwendungsnachweis
V. Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften für durch das Seebeben geschädigte Personen
VI. Elementarschäden als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
VII. Umsatzsteuer
VIII. Weitere steuerliche Erleichterungen für unmittelbar Betroffene

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