Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.11.2004
Aktenzeichen: 7 K 2121/01

Schlagzeile:

Wechselseitige Darlehensgewährung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Schlagworte:

Besitzunternehmen, Betriebsaufspaltung, Betriebsgesellschaft, Dauerschuldzinsen, Finanzierung, Saldierung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Bei wechselseitiger Darlehensgewährung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erfolgt keine automatische Saldierung einer Dauerschuld mit einem Guthaben.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet I R 119/04. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:

Ist bei einer Betriebsaufspaltung auf Grund der personellen und sachlichen Verflechtung die Saldierung von Zinsaufwendungen und Zinserträgen aus wechselseitig zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft gewährten Darlehen vorzunehmen, so dass nur noch der Zinsaufwandssaldo als gewerbesteuerlicher Dauerschuldzins anzusehen ist?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

GewStG § 2; GewStG § 8 Nr 1; GewStG § 12 Abs 2 Nr 1

zur Suche nach Steuer-Urteilen