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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Senatsurteil
Datum: 29.10.2004
Aktenzeichen: 8 K 1587/03

Schlagzeile:

Gegenwertzahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn

Schlagworte:

Arbeitslohn, Gegenwertzahlung, Zufluss, Zukunftssicherung

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VI R 92/04. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:

Sind sog. Gegenwertzahlungen des Arbeitgebers nach seinem Ausscheiden aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an diese als gegenwärtig zufließender Arbeitslohn der aktiven Arbeitnehmer der Lohnsteuer zu unterwerfen, wenn die Zahlungen keine (Arbeitnehmer-)Anwartschaften begründen oder erhöhen und allein der Schließung einer Deckungslücke der VBL aus den Altverpflichtungen (Ausfinanzierung der in der VBL verbleibenden Beteiligten) dienen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 19 Abs 1 Nr 1; EStG § 40b Abs 2; LStDV § 2 Abs 2 Nr 3

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