Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.11.2004 |
Aktenzeichen: | 14 K 936/02 |
Schlagzeile: |
Rückforderung des Kindergeldes
Schlagworte: |
Änderung, Grenzbetrag, Kindergeld, Rückforderung, Rückwirkung
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 2/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Darf die Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG rückwirkend aufgehoben und das Kindergeld zurückgefordert werden, wenn bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung bekannt war, dass die Einkünfte und Bezüge voraussichtlich den maßgeblichen Grenzbetrag überschreiten werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2; AO § 37 Abs 2 S 2; EStG § 32 Abs 4 S 2; EStG § 70 Abs 2
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Zurücknahme der Revision.