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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2004
Aktenzeichen: 14 K 936/02

Schlagzeile:

Rückforderung des Kindergeldes

Schlagworte:

Änderung, Grenzbetrag, Kindergeld, Rückforderung, Rückwirkung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 2/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Darf die Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG rückwirkend aufgehoben und das Kindergeld zurückgefordert werden, wenn bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung bekannt war, dass die Einkünfte und Bezüge voraussichtlich den maßgeblichen Grenzbetrag überschreiten werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2; AO § 37 Abs 2 S 2; EStG § 32 Abs 4 S 2; EStG § 70 Abs 2

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Zurücknahme der Revision.

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