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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2004
Aktenzeichen: XI R 64/03

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.09.2003
Aktenzeichen: 5 K 175/02

Schlagzeile:

Abfindung wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses

Schlagworte:

Abfindung, Auflösung, Verschulden

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Die Auflösung eines Dienstverhältnisses wird von demjenigen veranlasst, der sie betreibt. Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass bei Zahlung einer Abfindung der Arbeitgeber die Auflösung veranlasst hat. Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, haben daher grundsätzlich Anspruch auf den Steuerfreibetrag für Abfindungen.

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