Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.11.2004 |
Aktenzeichen: | XI R 64/03 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.09.2003 |
Aktenzeichen: | 5 K 175/02 |
Schlagzeile: |
Abfindung wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses
Schlagworte: |
Abfindung, Auflösung, Verschulden
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Die Auflösung eines Dienstverhältnisses wird von demjenigen veranlasst, der sie betreibt. Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass bei Zahlung einer Abfindung der Arbeitgeber die Auflösung veranlasst hat. Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, haben daher grundsätzlich Anspruch auf den Steuerfreibetrag für Abfindungen.