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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2004
Aktenzeichen: 11 K 7893/00

Schlagzeile:

Zahlung von Versicherungssteuer gem. § 7 VersStG

Schlagworte:

Entschädigung, Fonds, Klärschlamm, Versicherungsteuer

Wichtig für:

Versicherungen

Kurzkommentar:


Hinweis: Aufgabe des Fonds im Streitfall ist es, für die beteiligten Klärschlammabgeber Entschädigungen an Landwirte nach Maßgabe des Klärschlammaufbringungsvertrages zu leisten.

Beim Bundesverfassungsgericht ist unter dem Aktenzeichen II R 78/04 die folgende Rechtsfrage anhängig:
Unterliegen Zahlungen an einen freiwilligen Entschädigungsfonds, den kommunale Kläranlagenbetreiber errichteten, der Versicherungsteuer?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
VersStG § 1 Abs 1; VersStG § 2 Abs 1; VersStG § 3 Abs 1

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