Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.11.2004 |
Aktenzeichen: | 11 K 7893/00 |
Schlagzeile: |
Zahlung von Versicherungssteuer gem. § 7 VersStG
Schlagworte: |
Entschädigung, Fonds, Klärschlamm, Versicherungsteuer
Wichtig für: |
Versicherungen
Kurzkommentar: |
Hinweis: Aufgabe des Fonds im Streitfall ist es, für die beteiligten Klärschlammabgeber Entschädigungen an Landwirte nach Maßgabe des Klärschlammaufbringungsvertrages zu leisten.
Beim Bundesverfassungsgericht ist unter dem Aktenzeichen II R 78/04 die folgende Rechtsfrage anhängig:
Unterliegen Zahlungen an einen freiwilligen Entschädigungsfonds, den kommunale Kläranlagenbetreiber errichteten, der Versicherungsteuer?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
VersStG § 1 Abs 1; VersStG § 2 Abs 1; VersStG § 3 Abs 1