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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.11.2004
Aktenzeichen: 5 K 5008/99

Schlagzeile:

Umsatzsteuerfreiheit für arbeitsmedizinische Leistungen und Einstellungsuntersuchungen

Schlagworte:

Arbeitsmedizinische Leistungen, Arztleistungen, Einstellungsuntersuchung, Gesundheitswesen, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Ärzte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 7/05 sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
1. Fallen arbeitsmedizinische Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie nach anderen gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Regelungen unter den Begriff der Heilbehandlung im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie und § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG, da sie in erster Linie dem Schutz der Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer dienen sollen?
2. Lassen sich Einstellungsuntersuchungen unter den Begriff der Heilbehandlung einordnen und sind sie deshalb auch als steuerfrei nach § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG zu behandeln?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 4 Nr 16 Buchst c; ASiG § 3 Abs 1 Nr 3 Buchst c; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b

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