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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2004
Aktenzeichen: I 317/2002

Schlagzeile:

Freiberuflich genutzte Räume im selbstgenutzten Wohnhaus als Betriebsstätte oder Arbeitszimmer

Schlagworte:

Arbeitszimmer, Betriebsstätte, Mittelpunkt, Rechtsanwalt

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 47/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind Aufwendungen des nichtselbständig tätigen und nebenberuflich eine Rechtsanwaltskanzlei betreibenden Klägers für die freiberuflich genutzten Räume im selbstgenutzten Wohnhaus im vollen Umfang (Betriebsstätte) oder nur in Höhe von 2.400 DM (häusliches Büro/Arbeitszimmer) als Betriebsausgaben abziehbar? Ausreichende Trennung zwischen Wohnung und Praxisräumen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b; GG Art 3 Abs 1

Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 06.07.2005 (Aktenzeichen XI R 47/04) entschieden (unbegründet). Das Urteil wurde vom BFH nicht veröffentlicht.

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