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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2001
Aktenzeichen: 8 K 4828/00

Schlagzeile:

Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer Redaktionsleiterin an einem u.a. der Konfliktbewältigung und Kommunikationstechnik dienenden Weiterbildungskurs (NLP)

Schlagworte:

Fortbildung, Kommunikation, Konfliktbewältigung, Kosten der Lebensführung, NLP, Weiterbildung, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 44/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.12.2004):
Aufwendungen der Redakteurin einer betriebsinternen Zeitschrift für Führungskräfte für den Besuch einer im Wesentlichen der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben dienenden, als Neuro-Linguistisches-Programmieren bezeichneten Kursreihe ausschließlich beruflich veranlasst, wenn die in den Programmen genannten Lernziele auch das Alltagsleben umfassen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 10.7.2001 (8 K 4828/00)

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