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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.12.2004
Aktenzeichen: 14 K 669/02

Schlagzeile:

Unternehmereigenschaft des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters

Schlagworte:

Nachlassverwalter, Nachlassvollstreckung, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Testamentsvollstrecker, Umsatzsteuer, Unternehmer, Unternehmereigenschaft, Wirtschaftliche Tätigkeit

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet V R 6/05. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:

Unterliegt die vom Kläger durchgeführte Testaments- und Nachlassvollstreckung der Umsatzsteuer? Handelt es sich hier um eine wirtschaftliche Tätigkeit (Unternehmer/Unternehmen) i. S. von § 2 Abs. 1 UStG?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

UStG § 1 Abs 1 Nr 1; UStG § 1 Abs 1 Nr 1; UStG § 2 Abs 1

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