Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 26.11.2004 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2178 - 2/04 |
Schlagzeile: |
Behandlung der Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
Schlagworte: |
Einbringung, Gesamthandsvermögen, Personengesellschaft, Privatvermögen, Tausch
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Bei der Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang ist die Frage aufgeworfen worden, unter welchen Voraussetzungen eine verdeckte Einlage im Sinne der Ausführungen zu Ziffer II.1b) des BMF-Schreibens vom 29. März 2000 (Aktenzeichen IV C 2 - S 2178 - 4/00) vorliegt, weil dem Einbringenden keine Gesellschaftsrechte gewährt werden. Das Bundesfinanzministerium nimmt in seinem Schreiben hierzu Stellung.
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
1. Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten
a) Kapitalkonto I
b) Weitere - variable - Gesellschafterkonten
2. Unentgeltliche Übertragungen (verdeckte Einlage)
a) Allgemeines
b) Buchungstechnische Behandlung
c) Fehlende Interessengegensätze auf Gesellschafterebene