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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.02.2005
Aktenzeichen: IV A 7 - S 1451 - 14/05

Schlagzeile:

? Vordruck Einnahmen-Überschuss-Rechnung - "Anlage EÜR" - für 2005

Schlagworte:

Anlage EÜR, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Formular, Gewinnermittlung, Überschussrechnung

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ermitteln, müssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. Mit dem BMF-Schreiben gibt das Bundesfinanzministerium den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschuss-Rechnung – Anlage EÜR“ bekannt. Dem BMF-Schreiben ist eine Anleitung beigefügt, in dem der neue Vordruck erläutert wird. Als Anlage zum BMF-Schreiben finden Sie zudem Muster für ein Verzeichnis der Schuldzinsen und ein Verzeichnis der Anlagegüter.

Wichtig: Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

Hinweis: Nach mehreren Verwaltungsanweisungen (OFD Münster, Kurzinformation vom 07.04.2006, Az: 010/20066 und OFD Rheinland, Verfügung vom 21.02.2006, Az: S 2500 - 1000 - St 1) ist die Abgabe der Anlage EÜR für 2005 nicht zwingend erforderlich.

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