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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 09.12.2004
Aktenzeichen: IV 61/04

Schlagzeile:

Keine Zollschuldentstehung ohne Zollanmeldung

Schlagworte:

Zoll

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Entstehung einer Einfuhrzollschuld setzt die wirksame Annahme einer entsprechenden Zollanmeldung voraus. Wird bei Abgabe der Anmeldung auf den Sachverhalt der Teilabfertigung hingewiesen, darf das nicht dahingehend verstanden werden, dass die Gesamtpartie (hier Reis) zum freien Verkehr abgefertigte werden sollte.

Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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