Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 09.12.2004 |
Aktenzeichen: | IV 61/04 |
Schlagzeile: |
Keine Zollschuldentstehung ohne Zollanmeldung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Entstehung einer Einfuhrzollschuld setzt die wirksame Annahme einer entsprechenden Zollanmeldung voraus. Wird bei Abgabe der Anmeldung auf den Sachverhalt der Teilabfertigung hingewiesen, darf das nicht dahingehend verstanden werden, dass die Gesamtpartie (hier Reis) zum freien Verkehr abgefertigte werden sollte.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.