Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.12.2004 |
Aktenzeichen: | 2 K 292/03 |
Schlagzeile: |
Keine Zusammenveranlagung von Partnern einer Lebenspartnerschaft
Schlagworte: |
Lebenspartner, Lebenspartnerschaft, Splitting, Unterhalt, Verfassungsmäßigkeit, Zusammenveranlagung
Wichtig für: |
Eheähnliche Gemeinschaften, Lebenspartner
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 12/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist das Ehegattensplitting im Wege der verfassungskonformen Auslegung – wegen der durch § 5 LPartG begründeten wechselseitigen Unterhaltsverpflichtung – auf die eingetragene Lebenspartnerschaft anzuwenden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 26; EStG § 26a; EStG § 32a; GG Art 6; LPartG § 5