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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.12.2004
Aktenzeichen: 2 K 292/03

Schlagzeile:

Keine Zusammenveranlagung von Partnern einer Lebenspartnerschaft

Schlagworte:

Lebenspartner, Lebenspartnerschaft, Splitting, Unterhalt, Verfassungsmäßigkeit, Zusammenveranlagung

Wichtig für:

Eheähnliche Gemeinschaften, Lebenspartner

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 12/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist das Ehegattensplitting im Wege der verfassungskonformen Auslegung – wegen der durch § 5 LPartG begründeten wechselseitigen Unterhaltsverpflichtung – auf die eingetragene Lebenspartnerschaft anzuwenden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 26; EStG § 26a; EStG § 32a; GG Art 6; LPartG § 5

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