Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.11.2004 |
Aktenzeichen: | XI R 31/03 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.04.2003 |
Aktenzeichen: | 4 K 3389/00 |
Schlagzeile: |
Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen
Schlagworte: |
Bilanzierung, Entnahme, Gebäudeteil, Nutzungszusammenhang, Wirtschaftsgut
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein zunächst betrieblich genutzter Gebäudeteil verliert seine Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht dadurch, dass er zu fremden Wohnzwecken vermietet wird und sich in dem Gebäude ein weiterer zu fremden Wohnzwecken vermieteter Gebäudeteil befindet, der zum Privatvermögen gehört.