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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2004
Aktenzeichen: XI R 31/03

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.04.2003
Aktenzeichen: 4 K 3389/00

Schlagzeile:

Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen

Schlagworte:

Bilanzierung, Entnahme, Gebäudeteil, Nutzungszusammenhang, Wirtschaftsgut

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein zunächst betrieblich genutzter Gebäudeteil verliert seine Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht dadurch, dass er zu fremden Wohnzwecken vermietet wird und sich in dem Gebäude ein weiterer zu fremden Wohnzwecken vermieteter Gebäudeteil befindet, der zum Privatvermögen gehört.

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