Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 07.12.2004 |
Aktenzeichen: | IV B 4 - S 1320 - 12/04 |
Schlagzeile: |
Zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben zur zwischenstaatlichen Amtshilfe in Steuersachen regelt die Delegation von Zuständigkeiten nach § 1a EG-Amtshilfegesetz im Hinblick auf den Auskunftsaustausch mit den Steuerbehörden der französischen Interrégion Est im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen.
Hinweis: Die Übertragung der Zuständigkeit erfolgt mit Wirkung ab 1. Januar 2005. Für Verfahren, die bis Ende 2004 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.