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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 22.10.2004
Aktenzeichen: IV A 6 - S 7327 - 14/04

Schlagzeile:

Merkblatt zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen

Schlagworte:

Personenbeförderung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Auf dem Stand vom 1. Januar 2005 ist das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind.

Hintergrund: Personenbeförderungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der Umsatzsteuer. Die Besteuerung dieser Leistungen ist durch die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vorgeschrieben. Hiernach müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die bei der Verabschiedung der Richtlinie eine Umsatzbesteuerung von Personenbeförderungen bereits vorsahen, diese Besteuerung fortführen. Zu diesen Mitgliedstaaten gehört auch die Bundesrepublik Deutschland.

Personenbeförderungen mit Omnibussen unterliegen grundsätzlich wie jede andere Leistung, die ein Unternehmer gegen Entgelt ausführt, der Umsatzsteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beförderung von einem inländischen oder ausländischen Unternehmer ausgeführt wird, ob inländische oder ausländische Fahrgäste befördert werden und ob die Fahrgäste Jugendliche oder Erwachsene/Senioren sind. Dies gilt sowohl für Personenbeförderungen im Linienverkehr als auch für Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr. Erstreckt sich eine Personenbeförderung sowohl auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als auch auf andere Gebiete, ist in der Bundesrepublik Deutschland nur die Beförderung auf der im Inland zurückgelegten Strecke steuerpflichtig.

Das Merkblatt ist wie folgt gegliedert:
I. Vorbemerkung
II. Begriffsbestimmungen
III. Personenbeförderungen mit nicht in der Bundesrepublik Deutschland straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Omnibussen, die bei der Ein- oder Ausreise keine Drittlandsgrenze der Bundesrepublik Deutschland überqueren
1. Anzeigepflicht
2. Bescheinigungsverfahren
3. Zuständiges Finanzamt
4. Bemessungsgrundlage und Steuersatz
5. Allgemeines Besteuerungsverfahren
6. Folgen der Verletzung steuerlicher Pflichten
IV. Personenbeförderungen mit nicht in der Bundesrepublik Deutschland straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Omnibussen, die bei der Ein- oder Ausreise eine Drittlandsgrenze der Bundesrepublik Deutschland (Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland) überqueren
1. Linienverkehr
2. Gelegenheitsverkehr
V. Ausnahmen von der Besteuerung als Personenbeförderung
VI. Ergänzende Auskünfte
Anlagen

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