Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.01.2005 |
Aktenzeichen: | 11 K 844/04 |
Schlagzeile: |
Steuerliche Anerkennung einer aus Familienmitgliedern bestehenden vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Schlagworte: |
Familienpersonengesellschaft, Fremdvergleich, Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Verträge mit Angehörigen
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 83/05 (Abgabe; alte Aktenzeichen: IV R 71/05, VIII R 18/05) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007):
Unter welchen Voraussetzungen ist eine aus Familienmitgliedern bestehende vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts steuerlich anzuerkennen? Erfolgt die Beurteilung nach den Kriterien der Mitunternehmerinitiative und des Mitunternehmerrisikos ?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 20; EStG § 21
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 19.1.2005 (11 K 844/04)