Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.01.2005 |
Aktenzeichen: | 15 K 827/01 U |
Schlagzeile: |
Zahlungen für den Verzicht auf das Weiterbetreiben eines Genehmigungsverfahrens für eine Sondermülldeponie als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
Schlagworte: |
Deponie, Entgelt, Schadensersatz, Steuerpflicht, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Kommunen
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 19/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Sind die Zahlungen des Landes, die für den Verzicht auf das Weiterbetreiben eines Genehmigungsverfahrens für eine Sondermülldeponie geleistet wurden, als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 10 Abs 1