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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.12.2004
Aktenzeichen: III 33/2004

Schlagzeile:

Kein Anspruch für zusammenlebende Ehegatten auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Schlagworte:

Alleinerziehende, Alleinstehender, Ehe, Entlastung, Verfassung, Verfassungswidrigkeit

Wichtig für:

Alleinerziehende

Kurzkommentar:

Ehegatten, die mit ihren zwei Kindern zusammenleben, sind nicht allein stehend und haben nach Wortlaut und Sinn des § 24 b EStG keinen Anspruch auf Eintragung eines Entlastungsbetrages auf der Lohnsteuerkarte 2004.

Nach Auffassung der Finanzrichter liegt bei § 24 b EStG keine planwidrige Regelungslücke in Bezug auf die Veranlagung zusammenlebender Ehegatten vor. Der eindeutige Wortlaut des § 24 b EStG lasse unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Absicht keine andere Auslegung zu.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 4/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Werden Ehegatten mit zwei Kindern in verfassungswidriger Weise benachteiligt, wenn ihnen – anders als Alleinstehenden – kein Entlastungsbetrag nach § 24b EStG i.H.v. 1308 EUR gewährt bzw. auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird (vgl. BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 u.a. im BStBl II 1999, 182)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 24b; EStG § 31; BVerfGG § 31; GG Art 6; GG Art 2; FGO § 100 Abs 1 S 4

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