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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.10.2004
Aktenzeichen: IV 440/2003

Schlagzeile:

Zusammenrechnung von Vorerwerben unter Nutzungsvorbehalten

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Kapitalwert, Nießbrauch, Nutzungsvorbehalt, Vorerwerb, Zusammenrechnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 73/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist die Nießbrauchsbelastung von belastetem Vermögen aus Vorerwerben bei einer Zusammenrechnung mit späteren Erwerben nach § 14 ErbStG mit dem niedrigeren Kapitalwert der Nießbrauchsbelastung entsprechend dem gleich lautenden Ländererlass vom 9. Juni 2000 in BStBl. I 2000, 810 unter H 85 (3) oder mit dem bisherigen Kapitalwert anzusetzen, da der Nießbrauch in unveränderter Form weiterbesteht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ErbStG § 14; ErbStG § 25

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