Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.2004 |
Aktenzeichen: | IV 440/2003 |
Schlagzeile: |
Zusammenrechnung von Vorerwerben unter Nutzungsvorbehalten
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Kapitalwert, Nießbrauch, Nutzungsvorbehalt, Vorerwerb, Zusammenrechnung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 73/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist die Nießbrauchsbelastung von belastetem Vermögen aus Vorerwerben bei einer Zusammenrechnung mit späteren Erwerben nach § 14 ErbStG mit dem niedrigeren Kapitalwert der Nießbrauchsbelastung entsprechend dem gleich lautenden Ländererlass vom 9. Juni 2000 in BStBl. I 2000, 810 unter H 85 (3) oder mit dem bisherigen Kapitalwert anzusetzen, da der Nießbrauch in unveränderter Form weiterbesteht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ErbStG § 14; ErbStG § 25