Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.11.2004 |
Aktenzeichen: | 2 K 4451/02 |
Schlagzeile: |
Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 AO 1977 bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Schlagworte: |
Einkünfte, Erstattungszinsen, Karenzzeit, Landwirtschaft, Zinslauf
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 5/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Wann "überwiegen" die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte, wenn sowohl positive als auch negative Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten vorliegen bzw. eine Einkunftsquelle aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht durch einen Änderungsbescheid später wegfällt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 233a Abs 2 S 2; EStG § 13