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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.01.2005
Aktenzeichen: V R 61/03

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.09.2003
Aktenzeichen: 4 K 226/01

Schlagzeile:

Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser?

Schlagworte:

Leistung, Nebenleistung, Wasseranschlüsse

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das "Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse" durch einen Zweckverband zur Trinkwasserversorgung als (steuerbare) selbständige umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung "Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluss an das Versorgungsnetz" oder als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung des Wassers anzusehen ist.

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