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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.11.2004
Aktenzeichen: VII R 3/04

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.08.2003
Aktenzeichen: 2 K 23/00

Schlagzeile:

Keine Erstattung angemeldeter Getreide-Mitverantwortungsabgaben DDR

Schlagworte:

Erhebung, Erstattung, Getreide-Mitverantwortungsabgabe

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Aus der Getreide-Mitverantwortungsabgabenverordnung ergab sich die Pflicht zur Anmeldung nach dem Recht der ehemaligen DDR vermeintlich entstandener Getreide-Mitverantwortungsabgaben; eine solche Pflicht ist rein verfahrensrechtlicher Natur und vom materiell-rechtlichen Entstehen der zu berechnenden Abgabe unabhängig (Bestätigung des Urteils vom 29. Oktober 2002 VII R 2/02, BFHE 200, 88, BStBl II 2003, 43).

Die Festsetzungsverjährung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe DDR richtet sich nach § 32 GetrMVAV.

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