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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.11.2004
Aktenzeichen: X R 62/01

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.10.2000
Aktenzeichen: 8 K 5441/99 E

Schlagzeile:

Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem Geschäftskonzept und evtl. privat motiviertem Arbeitverhältnis zwischen Ehegatten

Schlagworte:

Arbeitsverhältnis, Ehegatten, Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Verlust

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Fehlende Reaktionen auf bereits eingetretene hohe Verluste und das unveränderte Beibehalten eines verlustbringenden Geschäftskonzepts sind ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. An die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Steuerpflichtigen zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, sind in diesen Fällen keine hohen Anforderungen zu stellen.

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