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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.01.2005
Aktenzeichen: 3 K 4519/01

Schlagzeile:

Vorläufige Vollstreckbarkeit finanzgerichtlicher Kostenentscheidung infolge§ 708 Nr. 10 ZPO i.d.F. des 1. Justizmodernisierungsgesetzes

Schlagworte:

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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