Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.02.2005 |
Aktenzeichen: | 18 K 4607/03 E |
Schlagzeile: |
Die Zustimmung eines Steuerpflichtigen zu einer verbösernden Änderung ist unwiderruflich
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Es verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn ein Steuerpflichtiger im Rahmen eines zuvor gefassten Gesamtplanes vom Finanzamt erst eine steuererhöhende Änderung verlangt, um sodann deren Beseitigung durch das Gericht betreiben zu können, mit dem Ziel, letztlich wieder so besteuert zu werden wie im ursprünglichen Bescheid. Ein solches Verhalten ist nicht vom individuellen Rechtsschutzinteresse getragen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.