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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.11.2002
Aktenzeichen: 6 K 5750/99 E

Schlagzeile:

Schenkung von Darlehensforderungen gegen die GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine minderjährigen Kinder

Schlagworte:

Darlehen, Kapitaleinkünfte, Schenkung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Vertrag zwischen Angehörigen, Zinsen

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 13/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind Zinszahlungen der GmbH an die minderjährigen Kinder des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn die Kinder die Darlehensforderungen gegen die GmbH von ihrem Vater (Gesellschafter-Geschäftsführer) geschenkt bekommen haben?
Ist eine Darlehensschenkung zwischen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und seinen Kindern erst dann einkommensteuerrechtlich zu beachten, wenn die Beschenkten frei über die Darlehensforderung verfügen können?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2; KStG § 8 Abs 3 S 2

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