Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.06.2003
Aktenzeichen: 3 K 3989/98 E

Schlagzeile:

Die Ablösung laufender Rentenleistungen durch einen Einmalbetrag als Entschädigung unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz

Schlagworte:

Entschädigung, Gesellschaftergeschäftsführer, Pensionszusage, Rente, Tarif, Tarifbegünstigung, Zwang

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 55/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.2.2005):
Qualifizierung der Ablösung laufender Rentenleistungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer durch Einmalzahlung als tarifbegünstigte Entschädigung:
Zwangslage gegeben, wenn Ablöse im Zusammenhang mit Verkauf der GmbH-Anteile erfolgt?
Tarifbegünstigung möglich, wenn Pensionszusage bereits Kapitalabfindung vorgesehen hat?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 24 Nr 1 Buchst a; EStG § 34 Abs 1; EStG § 34 Abs 2 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 3.6.2003 (3 K 3989/98 E)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2005, Aktenzeichen XI R 55/045 (Zurückverweisung).

zur Suche nach Steuer-Urteilen