Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.10.2004 |
Aktenzeichen: | II R 22/03 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.08.2001 |
Aktenzeichen: | 4 K 3205/01 |
Schlagzeile: |
Gegenleistung durch Baulandsausweisung bei der Grunderwerbsteuer
Schlagworte: |
Bau, Baulandausweisung, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Grundstück, Wertzuwachs
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Erwirbt eine Gemeinde einen Teil der von ihr durch Aufstellung eines Bebauungsplans und Sicherung der Erschließung baureif gemachten Grundflächen, ist der beim Grundstücksveräußerer für die ihm verbleibenden und nunmehr baureifen Teilflächen eintretende Wertzuwachs grundsätzlich keine Gegenleistung der erwerbenden Gemeinde für ihren Grundstückserwerb.