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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 16.12.2004
Aktenzeichen: III R 8/98

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.11.1997
Aktenzeichen: 8 K 578/94

Schlagzeile:

Vorlage an den Großen Senat: Einlage eines Bodenschatzes in das Betriebsvermögen und Absetzungen für Substanzverringerung (AfS)

Schlagworte:

Abschreibung, Absetzung für Substanzverringerung, Bodenschatz, Einheitlichkeit, Einlage, Kiesvorkommen, Wirtschaftsgut

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Kann ein Steuerpflichtiger einen Bodenschatz, der sich in seinem Privatvermögen zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und hiervon Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) vornehmen?

Das Verfahren ist beim Großen Senat des Bundesfinanzhofs unter dem Aktenzeichen GrS 1/05 anhängig.
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 6 Abs 1 Nr 5; EStG § 6 Abs 1 Nr 6; EStG § 7 Abs 6; EStG § 15 Abs 1 Nr 1; EStDV § 11d Abs 2

Das Verfahren III R 8/98 ist bis zur Entscheidung des Verfahrens GrS 1/05 ausgesetzt (Beschluss vom 16. Dezember 2004).

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