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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 09.12.2004
Aktenzeichen: VII R 16/03

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.12.2002
Aktenzeichen: 4 K 2618/00

Schlagzeile:

Wiederaufleben eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides

Schlagworte:

Aufhebung, Aufhebungsbescheid, Bestandskraft, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Hat das Finanzamt einen Schenkungsteuerbescheid in der Annahme aufgehoben, der betreffende Erwerb sei der Erbschaftsteuer zu unterwerfen, hebt es jedoch später auch diesen Aufhebungsbescheid auf, weil es nunmehr doch Schenkungsteuer meint beanspruchen zu können, so wird dadurch die Festsetzung der Schenkungsteuer wieder in Kraft gesetzt.

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