Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 09.12.2004 |
Aktenzeichen: | VII R 16/03 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.12.2002 |
Aktenzeichen: | 4 K 2618/00 |
Schlagzeile: |
Wiederaufleben eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides
Schlagworte: |
Aufhebung, Aufhebungsbescheid, Bestandskraft, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Hat das Finanzamt einen Schenkungsteuerbescheid in der Annahme aufgehoben, der betreffende Erwerb sei der Erbschaftsteuer zu unterwerfen, hebt es jedoch später auch diesen Aufhebungsbescheid auf, weil es nunmehr doch Schenkungsteuer meint beanspruchen zu können, so wird dadurch die Festsetzung der Schenkungsteuer wieder in Kraft gesetzt.