Quelle: |
Bundesgerichtshof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.01.2005 |
Aktenzeichen: | VIII ZR 109/04 |
Schlagzeile: |
Ein unbenutztes Kraftfahrzeug hat nach einer Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler noch die zugesicherte Eigenschaft "fabrikneu"
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Fabrikneu, Kurzzulassung, Tageszulassung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein unbenutztes Kraftfahrzeug hat nach einer Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler noch die zugesicherte Eigenschaft "fabrikneu".
Hinweis: Das Urteil ist im Hinblick auf die Ansparabschreibung von Bedeutung. Diese setzt voraus, dass es sich um ein neues Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt. Diese Voraussetzung ist nach dem BGH-Urteil erfüllt, wenn ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist und nicht im Straßenverkehr benutzt wurde.