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Quelle:

Bundesgerichtshof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.01.2005
Aktenzeichen: VIII ZR 109/04

Schlagzeile:

Ein unbenutztes Kraftfahrzeug hat nach einer Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler noch die zugesicherte Eigenschaft "fabrikneu"

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Fabrikneu, Kurzzulassung, Tageszulassung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein unbenutztes Kraftfahrzeug hat nach einer Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler noch die zugesicherte Eigenschaft "fabrikneu".

Hinweis: Das Urteil ist im Hinblick auf die Ansparabschreibung von Bedeutung. Diese setzt voraus, dass es sich um ein neues Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt. Diese Voraussetzung ist nach dem BGH-Urteil erfüllt, wenn ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist und nicht im Straßenverkehr benutzt wurde.

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