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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 21.12.2004
Aktenzeichen: I R 107/03

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.11.2003
Aktenzeichen: I 257/1999

Schlagzeile:

Gewerbesteuerumlage im Organkreis ist nur bei zivilrechtlicher Verpflichtung gewinnmindernd zu berücksichtigen

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Organschaft, Passivierung, Umlage, Verlust

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ohne eine vertragliche Grundlage scheidet die gewinnmindernde Berücksichtigung einer Gewerbesteuerumlage bei der Organgesellschaft jedenfalls dann aus, wenn beim Organträger wegen eigener Verluste keine Gewerbesteuer anfällt und deswegen kein gesetzlicher Ausgleichsanspruch gegenüber der Organgesellschaft entsteht.

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