Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 21.12.2004 |
Aktenzeichen: | I R 107/03 |
Vorinstanz: |
FG Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.11.2003 |
Aktenzeichen: | I 257/1999 |
Schlagzeile: |
Gewerbesteuerumlage im Organkreis ist nur bei zivilrechtlicher Verpflichtung gewinnmindernd zu berücksichtigen
Schlagworte: |
Gewerbesteuer, Organschaft, Passivierung, Umlage, Verlust
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ohne eine vertragliche Grundlage scheidet die gewinnmindernde Berücksichtigung einer Gewerbesteuerumlage bei der Organgesellschaft jedenfalls dann aus, wenn beim Organträger wegen eigener Verluste keine Gewerbesteuer anfällt und deswegen kein gesetzlicher Ausgleichsanspruch gegenüber der Organgesellschaft entsteht.