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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 10.03.2005
Aktenzeichen: II 51/05

Schlagzeile:

Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Umsatz- und Lohnsteuer-Anmeldungen als unbillige Härte

Schlagworte:

Elektronische Steuererklärung, Lohnsteuer, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gemeinden

Kurzkommentar:

Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Umsatz- und Lohnsteuer-Anmeldungen als unbillige Härte angesehen, wenn der Arbeitgeber keinen Internetanschluss besitzt.

Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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