Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 10.03.2005 |
Aktenzeichen: | II 51/05 |
Schlagzeile: |
Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Umsatz- und Lohnsteuer-Anmeldungen als unbillige Härte
Schlagworte: |
Elektronische Steuererklärung, Lohnsteuer, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Freiberufler, Gemeinden
Kurzkommentar: |
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Umsatz- und Lohnsteuer-Anmeldungen als unbillige Härte angesehen, wenn der Arbeitgeber keinen Internetanschluss besitzt.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.