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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 12.04.2005
Aktenzeichen: IV B 4 - S 1341 - 1/05

Schlagzeile:

Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen

Schlagworte:

Mitwirkungspflicht, Verfahrensrecht, Verrechnungspreise

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt – vorbehaltlich der Bestimmungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a Körperschaftsteuergesetz - KStG) – Verfahrensgrundsätze zur Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und zwischen anderen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 1 Abs. 4 Außensteuergesetz - AStG - (Verrechnungspreise). Das BMF nimmt Stellung zu Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen und dem Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren (Verwaltungsgrundsätze-Verfahren).

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
1. Allgemeines
2. Pflichten der Finanzbehörden
3. Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 90 AO)
3.1 Mitwirkungspflichtige
3.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 1 AO)
3.2.1 Grundsatz, einzelne Mitwirkungspflichten
3.2.2 Auskunftspflichten nach § 93 AO
3.2.3 Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Unterlagen und Daten (§ 147 AO) 1
3.2.4 Vorlage von Originalunterlagen
3.2.5 Übersetzung von Dokumenten in fremder Sprache (§ 87 Abs. 2 AO)
3.2.6 Berichtigung von Erklärungen (§ 153 AO)
3.3 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO)
3.3.1 Allgemeines
3.3.2 Aufklärungs- und Nachweisbeschaffungspflichten (§ 90 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO)
3.3.3 Beweisvorsorgepflicht (§ 90 Abs. 2 Satz 3 AO)
3.3.4 Offenlegungspflichten nach § 16 AStG
3.4 Besondere Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten (§ 90 Abs. 3 AO)
3.4.1 Allgemeines
3.4.2 Vermeidung von Fehlern im Hinblick auf Aufzeichnungen
3.4.3 Form und Aufbewahrung der Aufzeichnungen (§ 147 AO)
3.4.4 Aufzeichnungspflichtige
3.4.5 Anwendungsbereich
3.4.5.1 Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten in Betriebsstättenfällen
3.4.5.2 Geschäftsbeziehungen in Zusammenhang mit Mitunternehmerschaften
3.4.5.3 Nahestehende Person im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG
3.4.6 Zeitlicher Geltungsbereich
3.4.7 Wirtschaftsjahr, für das Aufzeichnungen zu erstellen sind
3.4.8 Zeitpunkt der Erstellung von Aufzeichnungen
3.4.8.1 Allgemeines
3.4.8.2 Zeitnahe Aufzeichnung außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle
3.4.8.3 Dauersachverhalte und Dauerschuldverhältnisse
3.4.8.4 Dauerschuldverhältnisse, die bei Beginn der Aufzeichnungspflichten bereits bestanden und als außergewöhnliche Geschäftsvorfälle anzusehen sind
3.4.9 Frist für die Vorlage der Aufzeichnungen (§ 90 Abs. 3 Satz 8 AO)
3.4.10 Aufzeichnungen und Verrechnungspreismethoden
3.4.10.1 Allgemeines
3.4.10.2 Unternehmenscharakterisierung und Verrechnungspreisbildung
3.4.10.3 Verrechnungspreismethoden
3.4.11 Sachverhaltsdokumentation (§ 1 Abs. 2 GAufzV)
3.4.11.1 Allgemeines
3.4.11.2 Allgemeine Informationen (§ 4 Nr. 1 GAufzV)
3.4.11.3 Informationen über Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen (§ 4 Nr. 2 GAufzV)
3.4.11.4 Funktionen, Risiken, Wirtschaftsgüter, Marktverhältnisse (§ 4 Nr. 3a GAufzV)
3.4.11.5 Wertschöpfungskette und -beiträge (§ 4 Nr. 3b GAufzV)
3.4.12 Angemessenheitsdokumentation (§ 90 Abs. 3 Satz 2 AO, § 1 Abs. 1 und 3 GAufzV)
3.4.12.1 Allgemeines
3.4.12.2 Fremdvergleichsdaten, Preisvergleichsdaten, innerbetriebliche Daten
3.4.12.3 Ernsthaftes Bemühen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GAufzV)
3.4.12.4 Aufzeichnung von Informationen aus Datenbanken oder aus dem Internet
3.4.12.5 Bandbreiten und ihre Einengung
3.4.12.6 Planrechnungen aufgrund innerbetrieblicher Plandaten und aufgrund von Gewinnprognosen zur Festlegung von Verrechnungspreisen
3.4.12.7 Vergleichbarkeit
3.4.12.8 Nachträgliche Preisfestlegungen bzw. -anpassungen
3.4.12.9 Mehrjahresanalysen
3.4.13 Zusammenfassung von Geschäftsvorfällen und unternehmensinterne Verrechnungspreisrichtlinien 1
3.4.14 Zusätzliche nützliche Informationen
3.4.15 Erforderliche Aufzeichnungen in besonderen Fällen (§ 5 GAufzV)
3.4.16 Aufzeichnungen in fremder Sprache
3.4.17 Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten (§ 6 GAufzV)
3.4.18 Verprobung des Ergebnisses
3.4.18.1 Verprobung mit Plandaten, § 1 Abs. 3 Satz 4 GAufzV
3.4.18.2 Sonstige Verprobungen
3.4.19 Verwertbarkeit bzw. Unverwertbarkeit von Aufzeichnungen
3.4.20 Berichtigungsmöglichkeiten bei verwertbaren Aufzeichnungen
4. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten
4.1 Allgemeines
4.2 Beweislast
4.3 Minderung der Ermittlungspflichten der Finanzbehörde bei der Sachverhaltsaufklärung
4.4 Minderung des Beweismaßes bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
4.5 Schätzung nach § 162 Abs. 1 und 2 AO
4.6 Besondere Folgen von Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO
4.6.1 Gesetzliche Vermutung der Minderung der im Inland steuerpflichtigen Einkünfte (§ 162 Abs. 3 Satz 1 AO)
4.6.2 Schätzung unter Ausschöpfung von Bandbreiten zu Lasten des Steuerpflichtigen (§ 162 Abs. 3 Satz 2 AO) 5
4.6.3 Festsetzung eines Zuschlags (§ 162 Abs. 4 AO)
4.6.4 Entschuldbare Nichterfüllung der Pflichten nach § 90 Abs. 3 AO (§ 162 Abs. 4 Satz 5 AO)
5. Durchführung von Berichtigungen und ihre steuerliche Behandlung
5.1 Grundsätze für eine Berichtigung
5.2 Berichtigung innerhalb der Bilanz
5.3 Berichtigung außerhalb der Bilanz
5.3.1 Verdeckte Gewinnausschüttung
5.3.2 Entnahme
5.3.3 § 1 AStG
5.4 Anrechnung von ausländischen Steuern ausländischer Nahestehender auf die deutschen Ertragsteuern, die auf den Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG entfallen
5.5 Nachträglicher Ausgleich
5.5.1 Nachträgliche Ausgleichszahlungen
5.5.2 Vermeidung der doppelten Erfassung in Fällen der Beteiligungsveräußerung oder Liquidation
6. Abwicklung von Verrechnungspreisberichtigungen und Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren (EU)
6.1 Allgemeine Verfahrenshinweise
6.1.1 Verhältnis der deutschen Berichtigungsvorschriften zu Doppelbesteuerungsabkommen
6.1.2 Rechtliches Gehör für ausländische Betroffene, Information der ausländischen Finanzverwaltung und der zuständigen deutschen Finanzbehörde
6.1.3 Internationale Verfahren zur Beseitigung der Doppelbesteuerung bzw. der steuerlichen Doppelbelastung
6.1.3.1 Verständigungsverfahren
6.1.3.2 Schiedsverfahren (EU)
6.1.4 Weitere Verfahrenshinweise
6.2 Schutz des deutschen Besteuerungsrechts in Verständigungs- und Schiedsverfahren (EU)
6.2.1 Inländische Berichtigungen
6.2.2 Ausländische Berichtigungen
7. Aufhebung von Verwaltungsregelungen

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