Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 06.04.2005 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2176 - 10/05 |
Schlagzeile: |
Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen
Schlagworte: |
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können Regelungen zur Abfindung der Versorgungsanwartschaften und/oder der laufenden Versorgungsleistungen enthalten. Das BMF-Schreiben regelt die bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen gemäß § 6a EStG.
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
1. Allgemeines
2. Gleichwertigkeit der Abfindung und der ursprünglichen Pensionszusage
3. Schriftliche Festlegung des Verfahrens zur Ermittlung der Abfindungshöhe (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG)
4. Zeitliche Anwendung
Die Grundsätze dieses Schreibens gelten für alle noch offenen Fälle. Aus Vertrauensschutzgründen sind jedoch nach den Textziffern 2 und 3 schädliche Abfindungsklauseln in Pensionszusagen, die bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt erteilt wurden, nicht zu beanstanden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der o.g. Grundsätze schriftlich angepasst werden.