Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.02.2005 |
Aktenzeichen: | VI R 58/03 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.08.2003 |
Aktenzeichen: | 3 K 272/02 |
Schlagzeile: |
Steuerbefreiung von Mietvorteilen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Mietvorteil, Steuerfreiheit, Wohnraumförderung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Die Steuerbefreiung von Mietvorteilen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Nr. 59 2. Halbsatz EStG ist auf Fälle beschränkt, in denen die Vorteile auf der Förderung nach dem II. WoBauG beruhen.
Über folgende Rechtsfrage hatte der BFH zu entscheiden:
Kommt die Steuerfreiheit des geldwerten Vorteils aus der verbilligten Wohnungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis nach § 3 Nr. 59 EStG nur in Betracht, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt ihres Bezugs durch den Arbeitnehmer für eine Förderung mit Mitteln nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz oder nach dem Wohnraumförderungsgesetz in Betracht gekommen wäre oder auch dann, wenn die Mietvorteile der Wohnungsbauförderung gleichgestellt werden, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Wohnungsnotstandes beim Erwerb der Wohnung erhalten hätte?