Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.12.2004 |
Aktenzeichen: | II 107/03 |
Schlagzeile: |
Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns bei Erfüllung der Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung
Schlagworte: |
Tarifbegünstigung, Teilbetrieb, Veräußerung, Veräußerungsgewinn
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Teilbetrieb i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und der für sich allein lebensfähig ist (hier Teil eines Verlages mit abgrenzbarem Themengebiet). Es müssen nicht alle Merkmale eines Teilbetriebs erfüllt sein. Eine völlig selbständige Organisation würde z.B. schon einen eigenständigen Gesamtbetrieb kennzeichnen. Auch ist - jedenfalls in einem überschaubaren Dienstleistungsbetrieb - eine getrennte Buchführung mit getrennter Gewinnermittlung nicht unabdingbare Voraussetzung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.