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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.03.2005
Aktenzeichen: 6 K 1847/04 Kg

Schlagzeile:

Kindergeld für Ausländer ohne qualifizierten Aufenthaltstitel

Schlagworte:

Aufenthaltstitel, Ausländer, Kindergeld, Verfassungswidrigkeit

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 54/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2005):
Ausländer ohne qualifizierten Aufenthaltstitel: Erlöschen des Kindergeldanspruchs der nur geduldeten Jugoslawin mit Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit verfassungswidrig? Übertragung der Grundsätze der zu § 1 Abs. 3 S. 1 BKGG ergangenen Entscheidung des BVerfG 1 BvL 4/97 u.a. (BVerfGE 111, 160) ?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; EStG § 70 Abs 2; GG Art 3; BKGG § 1 Abs 3 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 8.3.2005 (6 K 1847/04 Kg)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.03.2007, Aktenzeichen III R 54/05 (unbegründet).

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