Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2003
Aktenzeichen: 12 K 3788/02 F

Schlagzeile:

Ansparabschreibung trotz fehlender Einzelaufschlüsselung in der Gewinnermittlung

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Aufzeichnung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Einzelaufschlüsselung, Gewinnermittlung, Überschussrechnung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Zu den Voraussetzungen des Abzugs von Aufwendungen für geplante Investitionen nach § 7g EStG als Betriebsausgaben.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 52/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
Ist eine Ansparabschreibung anzuerkennen, wenn in der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nur eine Position "Bildung Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3, 6 EStG" enthalten und der Gewinnermittlung auch keine zusätzliche Einzelaufschlüsselung beigefügt ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 7g Abs 3 Nr 3; EStG § 7g Abs 6; EStG § 4 Abs 3

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2005, Aktenzeichen XI R 52/04 (durcherkannt). Der Leitsatz der BFH-Entscheidung lautet:
Für den Betriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten – und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen – in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann.

zur Suche nach Steuer-Urteilen