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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.2004
Aktenzeichen: 16 K 4939/02 E

Schlagzeile:

Zeitpunkt der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Schlagworte:

Aufgabeerklärung, Betriebsaufgabe, Landwirtschaft, Parzellierung, Verpachtung

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 57/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Besteht das Verpächterwahlrecht auch dann, wenn die zunächst gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche bereits im Jahr 1965 von den Eltern des Steuerpflichtigen an verschiedene Pächter parzellenweise verpachtet worden ist und der Steuerpflichtige im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die verpachteten Flächen im Jahr 1982 übernommen und diese Pachtverhältnisse fortgeführt hat mit der Folge, dass auch in diesen Fällen eine ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung erforderlich ist oder wurde der landwirtschaftliche Betrieb bereits in 1965 aufgegeben?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 13; EStG § 14; EStG § 21

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des BFH vom 08.03.2007, Aktenzeichen IV R 57/04 (unbegründet).

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