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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.10.2003
Aktenzeichen: 2 K 2351/01

Schlagzeile:

Grundsteuerbefreiung für Wohnbereiche in Pflegeheimen

Schlagworte:

Betreuung, Gemeinnützigkeit, Grundsteuer, Grundsteuerbefreiung, Pflegeheim, Wohnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 77/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG für das Gebäude eines gemeinnützigen Vereins für die Wohnbereiche zu gewähren, die dem Heimgesetz entsprechen, und für deren Bewohner eine ständige Betreuung erforderlich ist? Sind derartige "Wohnbereiche" keine Wohnungen im Sinne des § 5 Abs. 2 GrStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GrStG § 3 Abs 1 Nr 3 Buchst b; GrStG § 5 Abs 2; HeimG § 11

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