Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.07.2004 |
Aktenzeichen: | 2 K 2324/01 |
Schlagzeile: |
Liebhaberei bei einem teils selbstgenutzten, teils dauerhaft und teils an Feriengäste vermieteten Gutshaus
Schlagworte: |
Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnung, Feststellungslast, Gutshaus, Liebhaberei, Parkanlage, Prognosezeitraum
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 3/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist bei einem teils selbstgenutzten, teils dauerhaft und teils an Feriengäste vermieteten, unter Denkmalschutz stehenden Gutshaus aus dem 18. Jahrhundert ohne abgeschlossene Wohneinheiten und mit öffentlich zugänglichem Park die Einkünfteerzielungsabsicht wegen nicht möglicher Prognoseberechnung zu verneinen? Liegt ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten vor, wenn Zins- und Tilgungspläne nicht vorgelegt werden? Sind die Aufwendungen zur Erhaltung der Parkanlage als Werbungskosten abzugsfähig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 21 Abs 1 Nr 1; EStG § 10f; EStG § 9 Abs 1 S 1; FGO § 96; GG Art 103 Abs 1