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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2005
Aktenzeichen: 2 K 835/01

Schlagzeile:

Keine gewerbliche Prägung durch ausländische Kapitalgesellschaft

Schlagworte:

Ausland, Betriebsaufgabe, Gewerbliche Prägung, Inland, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Hinweis: Im Streitfall ging es um das Ausscheiden einer Komplementärgesellschaft aus einer Kommanditanlagegesellschaft als Betriebsaufgabe.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 15/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Findet § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei Personengesellschaften keine Anwendung, wenn ausschließlich ausländische Kapitalgesellschaften ohne Niederlassung in Deutschland als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 3 Nr 2; KStG § 1 Abs 1

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